Dr. med. Harald Bresser, Facharzt für Dermatologie und Venerologie, Facharzt für Anästhesiologie

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Dr. med. Harald Bresser
Anästhesiologen
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Dr. med. Harald Bresser, von sanego empfohlen

Botox - Party

Botox - Parties in München - legal oder illegal? Was spricht für oder gegen Botox-Party? Was sagte der Botox-Experte zur Botox-Party?

von Dr. H. Bresser, Hautarzt München

In den Medien liest man immer wieder von sog. Botox-Parties. In manchen Kreisen ist die Botoxparty als gesellschaftlicher Event in Mode. Was ist von der Botox-Party auf der Düsseldorfer Kö oder Münchner Maximilianstrasse zu halten?

Was sind Botox-Parties?

Als Botox-Party bezeichnet man eine kleine "Feier" zur Faltenbehandlung. Dabei treffen sich Frauen oder Männer mit einem Arzt, Heilpraktiker, einer Kosmetikerin oder Frisöse, um sich gemeinsam Botox gegen Falten spritzen zu lassen.  Das Oxford-Wörterbuch definiert so: " a social event at which guests receive Botox injections from a doctor and mingle with each other for mutual support", Vorbild: die Tupperware-Treffen. 

Ablauf einer Botox - Party

Die Termine der Botoxparty werden meist über Mund-zu-Mund-Propaganda (v.a. bei Kosmetikerin oder Frisörsalon) oder das Internet verbreitet. Man trifft sich in einer Arztpraxis, einem Hotel, einem Kosmetik- oder Frisörsalon zu einer festgelegten Zeit. Zur "Einstimmung" gibt es ein Glas Sekt und kleine Essenshappen. Nach ein bischen Small-Talk und/oder einer allgemeinen Einführung erfolgt die erste Behandlung - unter dem ängstlichen oder freudigen Blick aller Anwesenden. 

Vorteile der Botox-Parties?

Als Vorteile der Botox-Parties wird oft der günstigere Preis im Vergleich zu einer seriösen Behandlung in einer Arztpraxis angeführt. Ausserdem mache es mehr Spass, sich gemeinsam mit Freundinnen in einer geselligen Runde auszutauschen und dann behandeln zu lassen. 

Nachteile der Botox-Events

Die Nachteile der Botoxparty sind zahlreich und werden hier erstmals ausführlich dargestellt.

1) Günstiger Preis: sollte ein besonders günstiger Preis angeboten werden, gibt es dafür nur folgende Erklärungen: a) entweder wird ein billiges, und damit schlechtes, Botox-Präparat verwendet, oder b) der Behandler spritzt zu wenig Botox, wodurch die Wirkung nur kurz anhält, oder c) er verzichtet auf ein vernünftiges Honorar, weil die Botox-Party nur ein "Lockangebot" ist, auf der Kunden für andere Schönheitseingriffe geködert werden sollen.  

2) Alkohol: der Genuss von Alkohol vor einer medizinischen oder ästhetischen Behandlung ist grundsätzlich abzulehnen. Alkohol beeinträchtigt das Immunsystem, den Kreislauf und die Blutgerinnung. Damit besteht ein höheres Risiko von Nebenwirkungen, Blutergüssen, Infektionen, Wundheilungsstörungen. Besonders schlimm: durch den Alkohol und die "aufgekratzte" Stimmung bei der Botox-Party werden Vorbehalte zerstreut, man/frau ist ein bischen "enthemmter", will sich gegenüber den Freundinnen keine Blöße geben, und lässt u.U. eine Behandlung durchführen, die man unter normalen Umständen abgelehnt hätte. Die Botoxbehandlung, die eine anspruchsvolle medizinisch-ärztliche Behandlung darstellt, wird "bagatellisiert" und mit einem Haarschnitt oä auf eine Stufe gestellt.

3) Aufklärung: die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Aufklärung werden sehr oft nicht erfüllt. Die Aufklärung vor einer Botoxbehandlung muss mündlich und schriftlich erfolgen. Nach dem neuen Patientenrechtegesetzt muss zwischen Aufklärung und Behandlung eine Pause von einem Tag liegen, damit man sich alles gründlich überlegen kann. Eine Kopie der Aufklärungsunterlagen ist dem Patienten auszuhändigen. All dies unterbleibt bei Botoxparties fast immer - das würde den Party-Charakter ja auch empfindlich stören.

4) Hygiene: da die Botox-Party oft ausserhalb einer Arztpraxis stattfindet, werden die üblichen Hygienestandards oft nicht eingehalten

5) Haftpflicht: der Behandler, egal ob Arzt/Heilpraktiker/Kosmetikerin, verfügt garantiert über keine Haftpflichtversicherung für diese Behandlung. Keine deutsche Haftpflichtversicherung versichert Botox-Parties. Im Fall eines Behandlungsfehlers sind Behandler und Patient ohne Schutz vor den Folgen.

6) Juristisches: Botoxparties sind nach ärztlichem Berufsrecht verboten; Ärzte dürfen ärztliche Behandlungen nicht im "Umherziehen" durchführen, das heisst ausserhalb eines festen Praxissitzes. Die seriösen Fachgesellschaften, wie die DGBT, verbieten ihren Mitgliedern die Durchführung einer Botox-Party und schliessen sie im Fall einer Durchführung aus.

7) Botoxparty durch Kosmetikerin, Frisör, Heilpraktiker

Botox ist ein rezeptpflichtiges Medikament, Behandlungen mit rezeptpflichtigen Medikamenten dürfen in Deutschland nur von approbierten Ärzten und Heilpraktikern ausgeführt werden. Die Botoxbehandlung setzt medizinische Fachkenntnisse voraus - sie ist deshalb Kosmetikerinnen verboten. Heilpraktiker dürfen deshalb keine Botox-Behandlung durchführen, weil sie damit gegen das Arzneimittelgesetz verstossen. Sie sind weder zum Bezug noch zur Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln berechtigt, was Botoxparty aber passiert . Bei Kosmetikerinn und Heilpraktiker erfüllt eine Botox-Party den Straftatbestand nach $96 Arzneimittelgesetz. Eine Geldbuße bis 25 000 E ist möglich. Bei der Kosmetikerin besteht ausserdem Strafbarkeit nach $ 5 Heilpraktikergesetz, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr droht. Im Fall eines Schadens oder einer Fehlbehandlung hat der geschädigte Patient also nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Möglichkeiten, gegen seine/n Behandler vorzugehen.

Für eine seriöse Botoxbehandlung empfehle ich Ihnen eine unverbindliche Terminvereinbarung in unserer Hautarztpraxis in München, Tel 089-677977.

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