Dr. med. Harald Bresser, Facharzt für Dermatologie und Venerologie, Facharzt für Anästhesiologie

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Praxis
Dr. med. Harald Bresser
Anästhesiologen
in München auf jameda
Dr. med. Harald Bresser, von sanego empfohlen

Berufskrankheiten der Haut

von Dr. med. Harald Bresser, Hautarzt, München 

"Was sind Berufskrankheiten?"

Aus medizinischer Sicht sind Berufskrankheiten der Haut alle Krankheiten, die durch berufliche Belastung der Haut verursacht, verschlimmert oder unterhalten werden. Aus rechtlicher Sicht sind jedoch nur diejenigen Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt, welche in der sogenannten "Berufskrankheitenliste" aufgeführt sind. Die Berufskrankheiten der Haut haben die Nummer 5101. In den letzten Jahren waren Erkrankungen der Haut die häufigsten Berufskrankheiten überhaupt.  

"Was ist die Berufsgenossenschaft?"

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Angestellten, Arbeiter und Lehrlinge gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten bei den sogenannten "Berufsgenossenschaften" (BG) zu versichern. Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und auch für Berufskrankheiten zuständig. Der Arbeitgeber zahlt monatlich den ganzen Versicherungsbeitrag. Jede Branche hat ihre eigene Berufsgenossenschaft. Ihr Arbeitgeber oder Betriebsrat kann Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft nennen. Oft findet sich die Adresse auch auf den Erste Hilfe Kästen im Betrieb aufgeklebt - schauen Sie nach, wenn Sie nicht sofort zum Chef gehen wollen. Zuständig für eine beruflich bedingte Hautkrankheit ist die Berufsgenossenschaft des letzten Arbeitgebers, bei dem Sie eine hautschädigende Tätigkeit ausgeübt haben (z.B. wenn man arbeitslos ist). Wir benötigen die Adresse Ihrer BG und möchten Sie bitten, sich im Betrieb danach zu erkundigen. Versichert bei der Bg ist man übrigens selbst dann, wenn der Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen seinen Betrieb bei keiner BG gemeldet hat und keine Beiträge bezahlt hat. Hausangestellte und Raumpflegerinnen in Privathaushalten sind übrigens bei der "Gemeindeunfallversicherung" (= BG der Kommunen) mit versichert. 

"Wie entstehen beruflich bedingte Hautkrankheiten?"

Beim ungeschützten oder unsachbemäßen Umgang mit vielen "scharfen" Chemikalien, Laugen, Säuren, Kühlmitteln, Bohrmitteln und anderen Materialien werden die Schutzbarrieren der Haut zerstört. Es entstehen Rötung, Bläschen, Krusten und Schuppen. Selbst häufiges Händewaschen, mit eigentlich harmlosen Seifen, Shampoos, Waschpasten usw. kann ein solches "toxisches Ekzem" im Laufe der Zeit auslösen. Dieses "Abnutzungsekzem" ist oft eine Berufskrankheit von Metallarbeitern, Frisören und in anderen Schmutz- und Feuchtigkeitsberufen. Eine Allergie gegen eine Substanz im Berufsbereich kann ganz ähnliche Beschwerden hervorrufen ("allergisches Kontaktekzem"). Dies trifft v.a. allergisch veranlagte Menschen (sog. Atopiker). Immer häufiger sehe ich bei Krankenschwestern und Pflegern sowie Ärzten eine berufsbedingte Allergie gegen Latex. Dieser natürliche Gummistoff ist in Handschuhen enthalten und kann sehr schwere juckende Ekzeme, aber auch lebensbedrohliche allergische Asthmaanfälle auslösen.  

"Wie wird eine Berufkrankheiten der Haut festgestellt?"

Nicht jede Hauterkrankung ist eine Berufskrankheit, auch wenn Sie selbst den Zusammenhang mit dem Beruf sehen. Eine Berufserkrankung kann erst durch Untersuchungen eines Hautarztes, eventuell auch Gutachten festgestellt werden. Erste Ansprechpartner bei Hautproblemen im Betrieb sind der Hautarzt und der Betriebsarzt. Von ihnen kann eine Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen. Dies wird aber nur mit Ihrem Einverständnis geschehen. Der Arzt entscheidet auch, ob Allergietests (z.B. mit Substanzen aus dem Betrieb) erforderlich sind. Die Berufsgenossenschaft, Ihr Arzt und Sie selbst sollten danach alles unternehmen, um die Erkrankung zum Abheilen zu bringen. Sollte dies trotz langer Bemühungen nicht möglich sein, so kann die Krankheit als Berufserkrankung anerkannt werden. Diese Anerkennung ist allerdings an strenge Bestimmungen geknüpft. So ist es für die Anerkennung z.B. erforderlich, daß verschiedene Arbeitsversuche erfolglos verliefen und die auslösende Tätigkeit eingestellt wird. Häufig zieht sich die Anerkennung sehr lange hin. Die BG muß die Berufserkrankung von unabhängigen Gutachtern beurteilen lassen. Zuvor muß sie von allen behandelnden Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen usw. viele Unterlagen besorgen.. Auch beim Arbeitsamt wird man Sie eventuell zu Gesprächen und psychologischen Tests einbestellen. All dies benötigt Zeit und Geduld.  

"Verliere ich mit der Beruferkrankung meinen Arbeitsplatz?"

Der Arzt wird alle Maßnahmen, Meldungen usw. nur mit Ihrer Zustimmung durchführen. Ziel der BG ist es, Sie in Ihrem Beruf zu halten. Sie kann Ihnen im Betrieb helfen, die krankmachenden Substanzen zu meiden, den Arbeitsplatz zu wechseln oder krankmachende Mißstände abzustellen. Manche (wenige) kleinere Betriebe reagieren zwar auf eine Meldung an die Berufsgenossenschaft "sauer", eine Kündigung ist aber deshalb nicht möglich. Die Berufsgenossenschaften dienen letztlich auch den Interessen des Arbeitgebers. Die entscheidende Frage ist, ob Sie in Zukunft Ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können, oder ob die Gesundheitsgefahren dabei zu groß sind. Oft lassen sich durch Umsetzung am Arbeitsplatz, durch Hautschutzmaßnahmen und Vorbeugemaßnahmen die schädigenden Faktoren bei der Arbeit meiden. Nur als letzter Ausweg sollte der Arbeitgeber gewechselt werden. Eine "Umschulung" zur Erlernung eines neuen Berufs läßt sich dann oft nicht umgehen, weil bei einem andenen Arbeitgeber der gleichen Branche oft die gleichen schädigenden Substanzen verwendet werden. Sollte sich herausstellen, daß eine Berufsaufgabe unvermeidlich ist, so müssen Sie sich beim Reha-Berater im Arbeitsamt melden. Er leitet die notwendigen Schritte ein. Die Kosten all dieser Maßnahmen einschließlich Umschulung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen. Falls Sie durch den Arbeitplatzwechsel weniger verdienen, wird der Minusbetrag im Geldbeutel 5 Jahre lang in einem gewissen Maß von der BG ausgeglichen.  

"Welche Rente kann ich aufgrund einer Berufskrankheit der Haut erwarten?"

In der Regel vermindern die berufsbedingten Hautkrankheiten die Erwerbsfähigkeit ("MdE") um nicht mehr als 20-30 %. Oft liegt die Behinderung unter 20%. Die "Unfallrente" errechnet sich z.B. bei einer MdE von 20 % folgendermaßen: Bruttojahresverdienst x 2/3 = Jahresvollrente : 12 = Monatsvollrente x 20% = monatliche Teilrente. Diese Rente wird unabhängig davon gewährt, ob der Versichterte einen Verdienstausfall hat oder nicht.  

"Was kann ich selbst tun, damit die Heilung eintritt?"

-Jeder muß auf seine Haut selbst achten. Hautreinigung, Hauttrocknung, Hautschutz und Hautpflege sind sehr wichtig und müssen an die berufliche Tätigkeit angepaßt werden. Beobachten Sie sich selbst genau. Versuchen Sie festzustellen, welche Einflüsse am Arbeitsplatz und Außerhalb den Zustand Ihrer Haut verschlechtern. Meiden Sie diese Einflüsse. Meiden Sie auch zuhause und beim Hobby alle hautschädigenden Tätigkeiten. Benutzen Sie Chemikalien nur gemäß den offiziellen Anwendungshinweisen. Tragen Sie wenn immer möglich Baumwollhandschuhe. Handschuhe bieten den besten Schutz gegen eine Vielzahl von Schadstoffen. Weitere Tips und Hinweise zur Behandlung Ihrer Krankheit werden wir Ihnen gerne geben.  

"Die Behandlung der Berufskrankheit"

Die Berufskrankheiten der Haut werden wie alle Hautkrankheiten behandelt. Die Therapie sollte durch einen Hautarzt erfolgen. Allerdings ist die Berufsgenossenschaft "großzügiger" als die Krankenkasse, sodaß die Behandlung besser und großzügiger möglich ist als bei einer "nichtberuflichen" Erkrankung. Hautpflegecremes werden z.B. von der BG bezahlt, von der Krankenkasse nicht.  

Hautprobleme im Beruf? Wir untersuchen Sie gerne, bitte rufen Sie uns an unter Tel 089-677977

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